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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Lilienthal e.V. findest du hier .
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Bitte beachte die Hinweise zur Anmeldung und die Teilnahmebedingungen.
Sollte es zu Problemen oder Fragen bei der Online-Anmeldung kommen, kontaktiere bitte den jeweiligen Veranstaltungsorganisator oder veranstaltungen@lilienthal.dlrg.de.
Sportlehrerinnen und Sportlehrer, die Schwimmunterricht erteilen (möchten).
Die Fortbildung erfolgt gemäß des aktuellen Schwimmerlasses "Retten und Wiederbeleben" des Kultusministeriums Niedersachsen. Als Nachweis der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben dient die erweiterte "Kombinierte Übung" ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge:
Nachweisliche Tauchtiefe von 1,90 m im Hallenbad Lilienthal.
Gemäß Erlass sind Lehrkräfte dazu verpflichtet, alle 3 Jahre erneut sicherzustellen, dass sie rettungsfähig sind. Die Schulleitung hat gemäß Erlass darauf zu achten, dass sie mit der Erteilung des Schwimmunterrichts nur Lehrkräfte beauftragen, die rettungsfähig sind.
Die Fortbildung erfolgt gemäß des aktuellen Schwimmerlasses “Retten und Wiederbeleben“ des Kultusministeriums Niedersachsen.
Lehrkräfte, die Schwimmunterricht in Schwimmbädern mit über 3 m Wassertiefe unterrichten, müssen zusätzlich zum DRSA Bronze nachweisen, dass sie einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und an Land bringen können. Nach diesem Kurs wird Ihre Rettungsfähigkeit gemäß Schulerlass bis zu einer Tiefe von 1,90 m bestätigt. Bitte überprüfen Sie eigenständig, ob die Bestätigung dieser Tauchtiefe für Ihre Schwimmlehrstätte ausreichend ist!
Wir empfehlen, wenn das durch die Schule besuchte Schwimmbad eine größere Wassertiefe als 1,90 m hat, sollte das Erreichen des Beckenbodens an der tiefsten Stelle durch den/der Schwimmmeister/in gesondert bescheinigt werden und der Schulleitung vorgelegt werden.
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