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Rettungsfähigkeit

für Lehrerinnen und Lehrer

Die Fortbildung erfolgt gemäß des aktuellen Schwimmerlasses "Retten und Wiederbeleben" des Kultusministeriums Niedersachsen. Als Nachweis der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben dient die erweiterte "Kombinierte Übung" ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge:

  • 15m in Bauchlage anschwimmen
  • Abtauchen auf 2 - 3m Wassertiefe
  • Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
  • 15m einen Partner schleppen
  • Anlandbringen des Geretteten
  • Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung

Lehrkräfte, die Schwimmunterricht in Schwimmbädern mit über 3 m Wassertiefe unterrichten, müssen zusätzlich zum DRSA Bronze nachweisen, dass sie einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und an Land bringen können. Nach diesem Kurs wird Ihre Rettungsfähigkeit gemäß Schulerlass bis zu einer Tiefe von 1,90 m bestätigt. Bitte überprüfen Sie eigenständig, ob die Bestätigung dieser Tauchtiefe für Ihre Schwimmlehrstätte ausreichend ist!

Wir empfehlen, wenn das durch die Schule besuchte Schwimmbad eine größere Wassertiefe als 1,90m hat, sollte das Erreichen des Beckenbodens an der tiefsten Stelle durch den/die Schwimmmeister/in gesondert bescheinigt werden und der Schulleitung vorgelegt werden.

Zielgruppe:

Sportlehrerinnen und Sportlehrer, die Schwimmunterricht erteilen (möchten)

Ziel/Nutzen:

Gemäß Erlass sind Lehrkräfte dazu verpflichtet, alle 3 Jahre erneut sicherzustellen, dass sie Rettungsfähig sind. Die Schulleitung hat gemäß Erlass darauf zu achten, dass sie mit der Erteilung des Schwimmunterrichts nur Lehrkräfte beauftragen, die Rettungsfähig sind.

Voraussetzung: 

  • DRSA Bronze
  • Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

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