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OG, Sonstiges, Presse

Ehrenamtliche mit einem Bein im Gefängnis?

Veröffentlicht: 16.11.2008
Autor: Günter Reichert

Gut besuchte Funktionsträgertagung des DLRG-Bezirks Cuxhaven-Osterholz in Bredbeck

Man stelle sich vor: Ein wild um sich schlagender Ertrinkender wird von einem DLRG-Retter ruhiggestellt und sicher an Land gebracht. Beim Rettungsvorgang wird dem Ertrinkenden versehentlich ein Arm ausgekugelt. Der Gerettete sucht unmittelbar nach seiner ärztlichen Versorgung einen Rechtsanwalt auf und verklagt seinen Retter wegen Körperverletzung. Dieser Vorfall ist kaum glaublich, aber unlängst im norddeutschen Raum geschehen und offensichtlich ein Zeichen unserer Zeit!

In Bredbeck sind 40 Vorstandsmitglieder aus 15 von 17 Ortsgruppen der Einladung des 6500 Mitglieder starken DLRG-Bezirks Cuxhaven-Osterholz gefolgt. Hier bringt es ein Referent auf den Punkt: „Stellt euch vor, ein Mensch stolpert über einen Stein und fällt in den Straßenstaub. Wäre dieser Mensch ein Franzose, würde er wild fluchend wieder aufstehen und weitergehen. Ein Engländer würde nicht weniger schimpfen und nach dem Aufstehen den Stein beiseite räumen. Der Deutsche aber bleibt liegen und überlegt sich, wen er wegen dieses Vorfalls verklagen könnte.“
Reinhard Meffert muss es wissen, er ist technischer Leiter des DLRG-Landesverbandes Niedersachsen und von Beruf Staatsanwalt in Hannover. In weiteren eindringlichen Worten schildert er den anwesenden Vorstandsmitgliedern die juristischen Gefahren, die Ausbildern, Ausbildungshelfern und Vorstandsmitgliedern von DLRG-Gliederungen drohen, wenn sie an Aktionen beteiligt sind, bei denen Menschen durch Nichteinhaltung von Vorschriften zu Schaden kommen. Er macht seinen gebannt lauschenden Zuhörern mit drastischen Worten klar, wo die Verantwortlichkeiten liegen, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Im oben geschilderten Fall wurde der Retter allerdings freigesprochen, da der Richter sehr wohl eine Güterabwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und einem bei Unterlassung drohenden Ertrinkungstod vornehmen musste.

Staatanwalt Meffert geht im Verlauf des Nachmittags auf einen anderen Fall ein, bei dem es tatsächlich zu einer Verurteilung eines unzulänglich ausgebildeten Schwimmkursleiters wegen fahrlässiger Tötung kam. Bei diesem tödlichen Schwimmunfall richteten sich die gerichtlichen Untersuchungen sogar gegen den geschäftsführenden Vorstand des verantwortlichen Vereins, da dieser nicht die nötige Sorgfalt bei der Auswahl des Schwimmausbilders aufgebracht hatte. In diesem Zusammenhang lobt Reinhard Meffert das Engagement und die hohe Qualität in der Ausbildungsarbeit des DLRG-Bezirks Cuxhaven-Osterholz und stellt sie als Spitzenreiter im landesweiten Vergleich dar.
Den Zuhörern wird neben anderen juristischen Tipps empfohlen, z. B. beim Einsatz von minderjährigen Ausbildungshelfern sich der schriftlichen Zustimmung der Eltern zu versichern.

Bezirksleiter Hans-Henning Reinsch dankt dem Referenten und mahnt aber gleichzeitig an, dass Mefferts Ausführungen nicht dazu führen dürften, aus Angst vor möglicher strafrechtlicher Verfolgung „vorsichtshalber“ nichts zu tun.. Er leitet damit gleichzeitig zum nächsten Teil der Tagung über, in dem es um „Gewinnung und Erhalt“ von ehrenamtlicher Tätigkeit für die DLRG gehen soll.

Der zweite „hochkarätige“ Referent der Tagung ist Carsten Feist, seines Zeichens Jugendamtsleiter in Wilhelmshaven und begehrter Referent für Fragen der Pflege von ehrenamtlicher Vereinstätigkeit. Zu Beginn seines Vortrages überrascht er die Anwesenden mit Statistiken verschiedener Forschungsinstitute, nach denen 34% der Bevölkerung der Bundesrepublik sich freiwillig bzw. ehrenamtlich in Verbänden, Projekten und Initiativen engagieren und ein weiteres Drittel Interesse daran bekundet. Sie halten es in erster Linie für wichtig, dass diese Tätigkeit Spaß mache, sie mit Menschen zusammen kämen, die sympathisch wären, sie für das Gemeinwohl tätig seien und sie ihren Mitbürgern helfen könnten. Erst ganz unten in der Ranking-Liste findet man das Motiv nach gesellschaftlicher Anerkennung. In der Frage, wie die Bürger zu ihrem ehrenamtlichen Engagement gekommen sind, gehören die DLRGler zu den „Überzeugungtätern“, die sich zu 53% aus Eigeninitiative und nur zu 47% durch werbende Ansprache zu ihrem Tun entschieden haben. Anders als bei den Engagierten für Schule, Kindergarten und Gewerkschaften, die zu ca 70% durch Ansprache geworben wurden.
Als Zielgruppen für die Neuwerbung zählt Carsten Feist junge Erwachsene wie Studenten, ältere Arbeitnehmer und Jugendliche auf. Im Bereich Sport und Bewegung (also auch der DLRG) möchten 40% der Befragten durch „führende Personen“ der Organisation (also dem Vorstand) angesprochen werden. Als wichtigste Zielgruppe für die DLRG sieht er Eltern von Kindern, die das Schwimmen erlernen wollen. Hier ließe sich die Motivation für das eigene Kind leicht zu einem Engagement für die Organisation erweitern. Nach einer Erhebung des Allensbach-Institutes gaben 25% der Befragten an, dass ihre Hauptmotivation für die Ausübung eines Ehrenamtes eine inhaltliche, also die Art der Aufgabe sei. Erst dahinter rangieren Sozialprestige (15%), Führungsqualität (15%) und Mitsprachemöglichkeit (7%). Ganz am Ende der Skala liegt mit 5% das Geld, sprich: die in manchen Ehrenämtern übliche Aufwandsentschädigung.

Dass DLRG-Mitglieder auch zu feiern verstehen, zeigt sich am Abend zwischen den beiden Veranstaltungstagen. Hier greifen einige Teilnehmer zur Gitarre und tragen bekannte Lieder vor, zu denen sie sich eigens Texte, Reime und Refrains ausgedacht hatten, die ihre Tätigkeit in der DLRG zum Thema haben.

(siehe auch http://www.openpr.de/news/263666.html)

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